ASV Seerose Ober-Olm 

1980 e.V.

Verhaltensregeln am Angelteich.


In der Zeit vom 01.12. bis zum Anangeln im März ist jeglicher Fischfang untersagt!

Wichtige Hinweise die zu befolgen sind!

Das Angeln ist nur in Verbindung mit einem amtlich gültigen Jahresfischereischein erlaubt. Die gesetzlichen Mindestmaße sind Bestandteil der Angelerlaubnis und sind unbedingt einzuhalten.

  • Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar.
  • Anpflanzungen sind zu schonen und der Angelplatz ist sauber zu halten und zu verlassen.
  • Der Aufenthalt auf dem Gelände und das Fischen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle und Schäden haftet der ASV Seerose nicht.
  • Der Angelsportler verpflichtet sich zur Fangbuchführung.
  • Das Anfüttern ist nicht gestattet.
  • Es dürfen nur Einzelhaken verwendet werden.
  • Geplombte Fische sind sofort und schonend zurückzusetzen.
  • Im ausgewiesenen Schongebiet ist das Angeln verboten.
  • Beim Fischfang muss ein Unterfangkescher verwendet werden
  • Die gefangenen Fische sind waidgerecht zu hältem
  • Den Anweisungen des Kontrollpersonals ist Folge zu leisten.
  • Auf Verlangen des Kontrollpersonals sind der Jahresfischereischein und der Erlaubnisschein vorzulegen.
  • Das Befahren des Geländes ist nicht erlaubt. Parklätze sind vorhanden.

 Besucher haben sich entsprechend diesen Hinweisen zu verhalten.